Betriebsvereinbarungen (BVs) für das betriebliche Vorschlagswesen (BVW) sind in Deutschland weit verbreitet – und oft gnadenlos veraltet. Doch ihre Aktualisierung ist eine echte Herausforderung. Manche Unternehmen ringen jahrelang um eine neue Version, ohne zum Abschluss zu kommen. Woran liegt das? Und wie kann der Prozess effizienter und zukunftssicher gestaltet werden? Dieser Beitrag beleuchtet die Stolpersteine, zeigt bewährte Inhalte für eine moderne Betriebsvereinbarung und gibt praxisnahe Tipps für einen erfolgreichen Verhandlungsprozess.
Dieser Blogbeitrag dreht sich um Ideenmanagement – und damit auch Betriebsvereinbarungen für das betriebliche Vorschlagswesen (BVW), eine Spezialität des deutschen Arbeitsrechts. Daher basiert dieser Text auf der Rechtslage in Deutschland.
Bereits 2008 wollte ein größeres Unternehmen seine Betriebsvereinbarung aktualisieren. Ich wurde um Input gebeten – kein Beratungsprojekt, einfach ein Austausch mit gut informierten Ideenmanagern. Anfang 2024 traf ich zufällig jemanden aus diesem Unternehmen wieder. Das Ergebnis: Die 2008 angestrebte Neufassung der Betriebsvereinbarung war immer noch nicht abgeschlossen.
Das ist kein Einzelfall. Gerne würde ich hier Best Practices vorstellen, in denen Unternehmen problemlos eine moderne, zukunftsorientierte Betriebsvereinbarung verabschiedet haben. Doch die Realität sieht oft anders aus: Eine Neufassung zu verhandeln ist ein aufwendiger Prozess – selbst, wenn es "nur" um die Zukunftsfähigkeit geht.
Daher der Fahrplan für diesen Blogbeitrag:
Zunächst stellt sich die Frage, ob eine Betriebsvereinbarung überhaupt noch fit ist für die Gegenwart – das bildet die Basis. Dann geht es um die Zukunft: Welche Inhalte sind essenziell? Und wie kann der Verhandlungsprozess möglichst effizient gestaltet werden?
In einem Projekt fällt Externen häufig als erstes auf, wenn die Betriebsvereinbarung nicht mit den Prozessen übereinstimmt, die im Unternehmen gelebt werden. Im Alltag fallen Abweichungen oft nicht ins Gewicht. Doch wenn es um eine Neufassung geht, wird schnell klar: Die alte Vereinbarung passt nicht mehr zur Realität. In solchen Momenten stellt sich die Frage: Welche Anpassungen sind notwendig, um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden?
Schon einfache Optimierungen können sinnvoll sein. So gibt es z.B. immer noch Betriebsvereinbarungen, die auf umgerechneten D-Mark-Beträgen basieren. "Krumme" Geldbeträge sieht man nur noch selten. Sie können ganz schnell auf glatte Eurobeträge umgesetzt werden.
Auch der Einsatz von Software für das Vorschlagswesen bietet oft ungenutztes Potenzial. Ein Blick auf die Funktionen, die eine bestehende oder alternative Software bietet, kann sinnvoll sein und sich lohnen.
Doch es gilt abzuwägen: Einerseits wird eine Betriebsvereinbarung selten erneuert – wenn, dann sollte dies gründlich und durchdacht geschehen. Andererseits darf der Prozess auch nicht so überfrachtet sein, dass er ins Stocken gerät. Wichtig ist, pragmatisch vorzugehen: Die real gelebten Prozesse im Unternehmen sollten als Basis dienen – allerdings muss nicht jede Abweichung von der Betriebsvereinbarung offengelegt und diskutiert werden.
Hier gibt es zwei zentrale Punkte:
• Welche neuen Ansätze und Inhalte sind für eine zukunftsfähige Betriebsvereinbarung wichtig?
• Und wie kann der Verhandlungs- bzw. Erneuerungsprozess möglichst effizient gestaltet werden?
Neue Ansätze und Inhalte
Schon jetzt entschuldige ich mich für einen Kalauer: "Prognosen sind schwierig, vor allem, wenn sie die Zukunft betreffen" – dieses Zitat, das verschiedenen Autoren zugeschrieben wird, trifft dennoch den Kern der Herausforderung: Die Zukunft bleibt ungewiss. Einige Trends sind zwar vorhersehbar, doch wer hätte schon die massiven Auswirkungen von Corona oder die geopolitischen Verwerfungen durch den Ukraine-Krieg vorhergesagt? Entwicklungen wie Homeoffice, gestörte Lieferketten und hohe Energiepreise waren kaum absehbar – und doch prägen sie heute die Arbeitswelt. Trotz dieser Unsicherheiten lohnt es sich, über zukünftige Entwicklungen nachzudenken.
Moderne Methoden im Ideenmanagement
Beim klassischen betrieblichen Vorschlagswesen reichen Mitarbeiter aus eigenem Antrieb Vorschläge zur Verbesserung von Prozessen und ähnlichem ein. Heute wird dieser Ansatz häufig durch Kampagnen oder einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) ergänzt.
Moderne Methoden wie Sprints, Crowdsourcing und Pitches kommen hinzu. Für diese Formate ist eine Betriebsvereinbarung zwar nicht zwingend notwendig, doch eine enge Zusammenarbeit zwischen Ideenmanagement und Betriebsrat ist sehr sinnvoll, um die Rahmenbedingungen für ein effektives Zusammenspiel zu definieren.
Schauen wir genauer hin: Die Betriebsvereinbarungen zum Vorschlagswesen basieren auf § 87 Absatz 1 Nr. 12 des Betriebsverfassungsgesetztes: "Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: 12. Grundsätze über das betriebliche Vorschlagswesen" Demnach wären für Sprints und Pitches keine Betriebsvereinbarung nötig. Das ist auch so, andererseits gilt (selbstverständlich auch) hier § 2 des Betriebsverfassungsgesetztes, der in Absatz 1 sagt: "Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen." Methoden, die über das klassische Vorschlagswesen hinausgehen, sind also sinnvolle Ansätze für eine Modernisierung der Betriebsvereinbarung.
Künstliche Intelligenz (KI) im Ideenmanagement
Wenn man heute über Zukunft in Unternehmen spricht, dann ist generative künstliche Intelligenz (KI) unvermeidlich – also ChatGPT und Kollegen. KI-Technologien können das Ideenmanagement effizienter machen, doch viele rechtliche und ethische Fragen sind offen. Dabei gibt es zwei wesentliche Felder:
KI zur Optimierung des Vorschlagswesens
Beim Thema KI ist in jedem Fall eine unternehmensweite Regelung dringend erforderlich, um rechtliche und ethische Fragen zu klären.
Internationale Zusammenarbeit und Homeoffice
Internationale Zusammenarbeit
Werden in Zukunft die Lieferketten länger oder kürzer? Wird es mehr Internationalisierung oder verstärkt lokales Sourcing geben? Dies ist ein Punkt, an dem ich mir wirklich keine Prognose zutraue. Doch eines steht fest: Wenn internationale Zusammenarbeit zunimmt, stellt sich die Frage, wie mit Vorschlägen ausländischer Kolleginnen und Kollegen umzugehen ist.
Eine neue Gruppe von Einreichenden könnten Beschäftigte sein, die als digitale Nomade von überall aus arbeiten – mit einem "100% Homeoffice"-Modell. Manche von ihnen sind direkt in Deutschland angestellt, andere haben ein Arbeitsverhältnis mit einer ausländischen Schwestergesellschaft. Fragen, die sich hier stellen:
Diese Aspekte sollten in einer modernen Betriebsvereinbarung Berücksichtigung finden.
Homeoffice
Rein technisch gesehen erfordert Homeoffice keine Neuregelung im Ideenmanagement. Verbesserungsvorschläge können mit praktisch jeder Software oder per E-Mail eingereicht werden – unabhängig vom Arbeitsort. Doch das Arbeiten von zu Hause bringt neue Herausforderungen mit sich:
Virtuelle Kreativität und Zusammenarbeit: Homeoffice in größerem Maßstab ist relativ neu und findet de facto ja erst seit Corona statt. Es ist noch nicht vollständig erforscht, wie kreative Prozesse und Problemlösungen in virtuellen Teams am besten funktionieren. Welche Methoden fördern innovative Ideen in einer hybriden Arbeitswelt? Eine moderne Betriebsvereinbarung
Der Einsatz spielerischer Methoden im Vorschlagswesen ist sehr beliebt. Gamification kann auf verschiedenen Ebenen stattfinden: von einer einfachen Fortschrittsanzeige in der Software oder einer Urkunde für die Abteilung mit den meisten Vorschlägen bis hin zu Prozessen in einer virtuellen Umgebung, die wie ein Computerspiel gestaltet ist. Besonders Crowdsourcing-Projekte profitieren von Gamification, da sie den Einstieg erleichtern und die Motivation erhöhen können. Doch mit spielerischen Elementen fallen auch neue Daten an – etwa darüber, wie Menschen arbeiten und was sie motiviert. Auch hier sollte geregelt sein, wie mit diesen Daten umgegangen wird und welche Erkenntnisse daraus gewonnen werden dürfen.
Crowdsourcing und offene Innovationsplattformen funktionieren am besten, wenn sich viele möglichst unterschiedliche Menschen beteiligen. Beim Crowdsourcing geht es oft darum, Ideen nicht nur von der eigenen Belegschaft, sondern auch von Externen – etwa Kunden, Lieferanten oder der breiten Öffentlichkeit – zu gewinnen. Dabei stellen sich vor allem zwei Fragen:
Eine klare Regelung hierzu sorgt für eine transparente Einbindung aller Beteiligten und den Erfolg solcher Plattformen erheblich steigern.
Die allermeisten Verbesserungsvorschläge sind im weitesten Sinne wirtschaftliche Vorschläge, selbst wenn das Ziel "nur" Arbeitssicherheit oder Kundenzufriedenheit ist.
Vielleicht bleibt diese Grundstellung, vielleicht ändert sie sich. Vielleicht treiben zu einem Zeitpunkt in der Zukunft die Menschen weniger wirtschaftliche Motive, vielleicht eher die Sorge um Umwelt und Klima. Oder Fragen des Zusammenlebens werden wichtiger, innerhalb des Unternehmens und darüber hinaus.
Fakt ist: Innovationen im Ideenmanagement betreffen längst nicht mehr nur Effizienzsteigerungen oder Kostenreduktion. Immer mehr Unternehmen setzen auf Nachhaltigkeits- und Sozialinnovationen, um ökologische und gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen.
Auch in diesen Fällen sollte das Vorschlagswesen eingesetzt werden können, selbst für Fälle, die aktuell eher unwahrscheinlich scheinen. Praktisch könnte dazu eine Bewertungstabelle gehören, mit der Verbesserungsvorschläge bewertet und prämiert werden können, die nicht auf einen wirtschaftlichen Nutzen abzielen. Eine Betriebsvereinbarung kann diese Entwicklung unterstützen, indem sie z.B. folgende Aspekte berücksichtigt:
Hier könnte eine moderne Betriebsvereinbarung Leitplanken setzen, um Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung strukturell im Ideenmanagement zu verankern.
Traditionelles Ideenmanagement setzt oft auf lange Prüfprozesse und formale Gutachten; die die Entwicklung eines Vorschlags ist meist von der Umsetzung getrennt. In der Praxis verschwimmen diese Grenzen jedoch: Manche Vorschläge sind bereits so weit ausgearbeitet – mit passender Software oder einer technischen Zeichnung – dass sie nahezu einsatzbereit sind. Hier könnte ein agiler Ansatz Vorteile bieten.
Beispielsweise könnten Ideen in einem Pitch vor einem Gremium präsentiert werden. Erfolgreiche Teams könnten den Auftrag und alle nötigen Ressourcen erhalten zur Weiterentwicklung ihres Vorschlags – bis zur Erstellung eines funktionsfähigen Prototypen oder eines Minimal Viable Product (MVP). Und bei positivem Feedback der Kunden (oder einer anderen Zielgruppe) könnte die Idee schließlich komplett umgesetzt werden.
Eine moderne Betriebsvereinbarung sollte die Möglichkeit solcher agilen Formate berücksichtigen und regeln, welche Leistungen prämiert werden und welche zusätzlichen Anreize für die “Extrameile“ sinnvoll sind.
Ein lebendiges Ideenmanagement lebt von Wertschätzung und einer fairen, motivierenden Anerkennungskultur. Neben finanziellen Prämien spielen auch ideelle Formen der Anerkennung eine wichtige Rolle.
Alfred Krupp hatte in seinem Generalregulativ überhaupt keine Anerkennung vorgesehen, Verbesserungsvorschläge einzureichen war selbstverständlich. Dann kam die Prämie, mal eher pauschal geschätzt, mal mit ausgefeilten Controlling-Methoden ermittelt. Eine Zeitlang betrieb jedes Ideenmanagement, das etwas auf sich hielt, einen Prämienshop. Da waren nicht-materielle Prämien sehr beliebt, zusätzliche Urlaubstage zum Beispiel, oder auch Weiterbildung. Neue Ansätze wie beispielsweise das Punktemodell incentivieren nicht nur Ergebnisse, sondern auch förderliches Verhalten – mehr erfahren Sie in diesem Blogbeitrag: Neue Wege der Prämierung im Ideenmanagement
Unternehmen sollten sich hier generell fragen:
Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob und wie Teamleistungen anerkannt werden, um gerade in agilen Strukturen gemeinschaftliche Arbeit zu honorieren. Und wie werden Beschäftigte der Zukunft motiviert? Wir wissen es nicht. Also sollte eine zukunftsfähige Betriebsvereinbarung offen sein für alle denkbaren Anerkennungen.
Wie kommt man nun zu einer zukunftsfähigen Betriebsvereinbarung? Oder allgemeiner: Was funktioniert, wenn eine Betriebsvereinbarung neu verhandelt werden soll? Schon in der Einleitung wurde angesprochen: Das kann ein anspruchsvoller Prozess sein.
Eine Betriebsvereinbarung erfordert die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat – ohne diese geht es nicht. Sind eine oder beide Parteienmit wichtigen anderen "Baustellen" beschäftigt, kann es lange dauern, bis eine neue Betriebsvereinbarung zustande kommt. Aktuell sind Thyssenkrupp, BayWa, Volkswagen und die Commerzbank im Krisenmodus und werden wohl kaum Kapazitäten für die Verhandlung einer neuen Betriebsvereinbarung haben. Umgekehrt kann es passieren, dass ein Ideenmanager eine überarbeitete Betriebsvereinbarung dringend benötigt, doch trotz aller Bemühungen jahrelang mit einer nicht (mehr) passenden Regelung arbeiten muss.
Ein nahtloser Übergang von einer alten zu einer neuen Betriebsvereinbarung ist nicht immer der beste oder realistischste Weg. Manche Unternehmen lassen ihre Betriebsvereinbarung bewusst auslaufen, nehmen sich dann Zeit für eine grundlegende Neuausrichtung des Ideenmanagements und starten später mit modernen Methoden. Dies geschieht häufig in Unternehmen, in denen das Vorschlagswesen entweder praktisch gar nicht mehr genutzt oder als ineffektiv empfunden wird. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, nicht einfach eine neue Betriebsvereinbarung über ein altes System zu stülpen, sondern einen umfassenden Neustart zu wagen – oft mit einem flexibleren und zukunftsorientierten Ansatz.
Betriebsvereinbarungen zukunftsfähig zu gestalten, setzt voraus, dass sie auch in Zukunft gebraucht werden – also, dass ein betriebliches Vorschlagswesen weiterhin sinnvoll ist. Doch ist das tatsächlich der Fall?
Meine persönliche Einschätzung: Es kommt auf das Unternehmen an. In einigen Organisationen – insbesondere im öffentlichen Bereich, in Behörden oder staatlichen betriebenen Unternehmen – passt das Vorschlagswesen zur Kultur. Mitarbeitende kommen mit ihren Rollen als Einreicher, Gutachter und Führungskraft gut zurecht, und es gibt eine hohe Akzeptanz für das strukturierte Verfahren. In solchen Unternehmen wird es vermutlich noch lange ein Vorschlagswesen geben, sodass es eine moderne Betriebsvereinbarung von großer Bedeutung bleibt.
In anderen Unternehmen wird das klassische Vorschlagswesen als zu bürokratisch, schwerfällig und viel zu langsam empfunden. Hier wäre ein grundlegend anderer Ansatz notwendig – möglicherweise ein flexibleres, agileres Ideenmanagement, das stärker auf digitale und kollaborative Methoden setzt.
Eine zeitgemäße Betriebsvereinbarung schafft klare Strukturen und ermöglicht neue Ideen – ein entscheidender Erfolgsfaktor für die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens! Diese Checkliste hilft Ihnen bei der Erneuerung.
Vorab: Ist Ihre Betriebsvereinbarung noch zeitgemäß?
Zentrale Inhalte einer modernen BV
Effizienter Verhandlungsprozess – so klappt’s!
Extratipp: Eine moderne Betriebsvereinbarung ist kein statisches Dokument – regelmäßige Überprüfung & Anpassung sind entscheidend!
Die Diskussion über zukunftsfähige Betriebsvereinbarungen zeigt: Es gibt keinen universellen Lösungsweg. Jedes Unternehmen muss seinen eigenen Weg finden, mit den Veränderungen, um mit neuen Methoden, technologischen Entwicklungen und veränderten Arbeitsweisen umzugehen. Genau darin liegt aber auch eine große Chance: Betriebsvereinbarungen können nicht nur bestehende Prozesse regeln, sondern aktiv dazu beitragen, Innovation und Wandel zu ermöglichen. Sie bieten den Rahmen, um das Ideenmanagement neu zu denken und es gezielt an die spezifische Unternehmenskultur sowie an die Bedürfnisse der Mitarbeitenden anzupassen.
Natürlich ist die Weiterentwicklung einer Betriebsvereinbarung eine anspruchsvolle Aufgabe. Unterschiedliche Interessen, komplexe Abstimmungsprozesse und mögliche Widerstände gehören dazu. Doch eines ist sicher: Stillstand ist keine Lösung. Unternehmen, die sich frühzeitig mit den Herausforderungen der Zukunft befassen, die flexibel und offen sind für neue Entwicklungen, werden langfristig profitieren – nicht nur in Bezug auf ihr Ideenmanagement, sondern auch im Hinblick auf ihre Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit.
Es gibt nicht den einen „perfekten“ Weg – aber es gibt viele erfolgversprechende Ansätze. Die Zukunft der Betriebsvereinbarungen wird nicht durch eine einzelne, allgemeingültige Lösung bestimmt, sondern durch mutige Entscheidungen, durch die Bereitschaft, sich weiterzuentwickeln, und durch den Willen, Tradition und Innovation in Einklang zu bringen.
Was zählt, ist der erste Schritt. Welchen Weg Ihr Unternehmen einschlägt, liegt in Ihren Händen!