Sachprämien können eine attraktive Alternative zu Geldprämien sein – vor allem, wenn es sich um geringe Werte handelt, bei denen die Freigrenze in Höhe von 44 Euro genutzt werden kann. Mit Wirkung ab dem 01.01.2020 wurden nun die gesetzlichen Vorschriften enger gefasst, wie Peter Koblank in der neuesten Ausgabe der EUREKA impulse 3/2020 erläutert.